ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote, Lieferungen und Verträge zwischen Matteo Designstudio (nachfolgend „Designstudio“) und dem Kunden.

1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, sofern im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5 Angebote des Designstudios sind freibleibend und unverbindlich.

1.6 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

1.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  1. Leistungsumfang

2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Briefing oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.2 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden gesondert verrechnet.

2.3 Das Designstudio ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder durch Dritte erbringen zu lassen.

2.4 Das Designstudio schuldet – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2 Verzögerungen, Mehraufwand oder Zusatzkosten, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, trägt der Kunde.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, übermittelte Entwürfe, Zwischenstände und Leistungen zeitnah zu prüfen und freizugeben.

3.4 Sofern keine Rückmeldung innerhalb von drei Werktagen erfolgt, gelten übermittelte Entwürfe oder Teilleistungen als genehmigt, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

  1. Fremdleistungen

4.1 Das Designstudio ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (z.B. Programmierer, Druckereien, Fotografen, Werbetechniker) beizuziehen.

4.2 Fremdleistungen können entweder im Namen des Designstudios oder im Namen des Kunden beauftragt werden.

4.3 Kosten für Fremdleistungen sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  1. Termine und Fristen

5.1 Liefer- und Leistungsfristen gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Vom Kunden genannte Wunschtermine, Deadlines oder Fertigstellungstermine gelten ausschließlich als unverbindliche Zieltermine.

5.3 Verbindliche Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das Designstudio.

5.4 Verzögerungen aufgrund ausbleibender Kundenfreigaben, verspäteter Rückmeldungen, fehlender Inhalte, Änderungswünsche oder Verzögerungen bei Fremdleistungen verlängern sämtliche Projektfristen entsprechend.

5.5 Das Designstudio haftet nicht für Terminverschiebungen, die durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Designstudios entstehen.